25.09.2023

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Erlaubnis für Steuerer von Modellflugzeugen

Für Flugmodelle mit mehr als 2 kg gibt es seit 01.10.2017 neue Vorschriften, die trotz der geringen Probleme und Unfallzahlen aus diesem Bereich eine erhebliche Verschärfung der Situation mit sich brachten. Außer auf einem Gelände mit einer sogenannten Aufstiegserlaubnis (in der Regel Modellflugplätze) und einem anwesenden Flugleiter, benötigt man seit dem einen Kenntnisnachweis für privat geflogene Flugmodelle mit einer Startmasse von 2kg oder mehr. Dieser Kenntnisnachweis ist darüber hinaus unabhängig von der Startmasse notwendig, wenn das Modell höher als 100 m über Grund fliegen soll.

Für Drohnen und Multicopter gilt die Spezialregelung, dass diese außerhalb von Plätzen mit Aufstiegsgenehmigung generell nicht höher als 100 m über Grund fliegen dürfen.

Inhaber höherwertiger Modellflugerlaubnisse und Piloten mit Lizenzen für Segelflugzeuge, UL oder Motorflugzeuge benötigen den Kenntnisnachweis nicht. Modellsportler ab 14 Jahren können diesen beim Deutsche Modellflieger Verband erwerben, die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

Flugmodelle mit einer Masse von mehr als 25 kg müssen nach LuftVZO genau wie anderes Luftfahrtgerät zugelassen werden. Bis 150 kg ist hierfür der dazu Beauftragte berechtigt. Flugmodelle über 150 kg Masse müssen über das Bundesluftfahrtamt zugelassen werden und müssen neben der Musterzulassung eine Verkehrszulassung erhalten.

Steuerer von Flugmodellen mit mehr als 25 kg benötigen eine Ausweis für Steuerer von Flugmodellen. DMFV und DAeC, die vom Bundesministerium für Verkehr beauftragt sind, die Prüfungen abzunehmen (bis 150 kg) und die Ausweise auszustellen, haben den Prüfungsumfang für diese Lizenz festgelegt. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Inhaber einer Lizenz für Großflugzeuge brauchen den theoretischen Teil nicht. Diese Berechtigung kann frühestens mit dem 16. Geburtstag erworben werden.

Falls jemand unbemannte Flugzeuge mit mehr als 150 kg Masse steuern will, dann ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde für den Erlaubniserwerb zuständig.